Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

I.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.
Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten beinhalten
– eine medizinische Diagnose – die Anzahl der Behandlungseinheiten – die verordnete Behandlung
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie unsere Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen.

I.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Wir haben keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger.
Sie begleichen die Kosten mit uns als Wahlambulatorium und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif an.

I.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten für physiotherapeutische Anwendungen.
Dazu benötigen Sie – je nach Krankenkasse – eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.

I.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

II Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

II.1. Persönliche Einzelbetreuung

Wir stehen für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Wir sind Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit uns vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie…….
Wohin? – Behandlungsziel Was? – Maßnahmen der Behandlung Wann? – Behandlungstermine Wie lange? – Behandlungsdauer
Wie häufig? – Behandlungsfrequenz Bis wann? – Behandlungsumfang Wie viel? – Kosten der Behandlung

II.2. Ihre Behandlung

Die Leistung von uns setzt sich zusammen aus allen unmittelbar für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere die
persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
behandlungsbezogene Administration und Dokumentation

II.3. Grundsätze der Behandlung durch uns

Gesetz – Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in
der geltenden Fassung (MTD-Gesetz) und dem Krankenanstalten-Gesetz.
Wissenschaft – Wir orientieren uns an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Selbstbestimmung – Wir unterbreiten Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder
Anpassungen mit uns abzusprechen.
Verschwiegenheit – Alle Informationen, die Sie uns geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Der überweisende Arzt erhält nach Behandlungsende einen physiotherapeutischen
Rückmeldebogen über den Therapieerfolg.
Ohne Ihren Willen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen,
werden wir uns mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

II.4. Dokumentation

Wir sind gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht in unserem Eigentum. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei uns.

III Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?


III.1. Höhe der Kosten

Siehe Punkt I.2. Verrechnung der Behandlungskosten

III.2. Zahlungsmodus

Wir stellen Ihnen am Ende der Behandlungsserie eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Die Bezahlung erfolgt bar, mittels Bankomatkasse oder Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen.
Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.

IV Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie uns Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden so wie bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Wir unterstützen Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen

V Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, uns dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

VI Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und uns. Sowohl Ihnen als auch uns steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Wir werden uns insbesondere dann zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn wir der Meinung sind, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt, oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar ist. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

VII Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?

Sie reichen die – falls notwendig vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte – ärztliche Verordnung und die von uns ausgestellte Honorarnote mit Zahlungsbestätigung (alles in Original) bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif zum Kostenersatz gelangenden Betrages.
Falls Sie eine private Krankenversicherung mit „Privatarzttarif“ haben, können Sie den Differenzbetrag dort einreichen.
Wir informieren Sie bzgl. der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.

VIII Haftungsausschluss

Jedwede Haftung für mitgebrachte Gegenstände wie Sachwerte, Bekleidung etc. wird ausgeschlossen.

IX Gerichtsstandvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrages ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht für den Berufssitz Weiz.
Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Physiotherapie Frieß GmbH, Ambulatorium
Schillerstraße 7 u. 9, 8160 Weiz
Schulgasse 4, 8190 Birkfeld
Gartengasse 42, 8200 Gleisdorf
Tel. 03172/3556, office@friess.at